Neugefasste Corona-Schutzverordnung

SV Fühlingen-Chorweiler 1929/77 e.V.

Linie

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Partnerinnen und Partner im Sport,

das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat mit Wirkung vom 16. Dezember 2020 eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Sie sieht wegen der weiter angespannten Corona-Infektionslage auch weiter Verschärfungen im Bereich des Sports vor. Bis mindestens zum 10. Januar 2021 ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig (§ 9, Abs. 1). Die Sportanlagen sind für den Freizeit- und Amateursportbetrieb geschlossen. Auch die Gemeinschaftsräume, Duschen und Umkleiden stehen nicht zur Verfügung.

Auch die Ausnahme für den Individualsport ist in der neuen Corona-Schutzverordnung gestrichen. Ebenso die Ausnahme für den Reha-Sport. (§ 9, Abs. 1)

Weiterhin zulässig sind der Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht) der Schulen und die Vorbereitung auf oder die Durchführung von schulischen Prüfungen, sportpraktische Übungen im Rahmen von Studiengängen, das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten sowie das Training von Berufssportlern auf und in den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen (§ 9, Abs. 4).

Wettbewerbe in Profiligen, Wettbewerbe im Berufsreitsport und Pferderennen sowie andere berufsmäßige Sportausübung sind unter Beachtung der arbeitsschutzrechtlichen Hygiene- und Schutzpflichten zulässig. Zuschauer dürfen bei diesen Wettbewerben nicht zugelassen werden (§ 9, Abs. 3).

Grundsätzlich gilt: Ziel der mit der Verordnung in Kraft tretenden zusätzlichen Einschränkungen ist es, die derzeitige Infektionsdynamik schnellstmöglich zu unterbrechen und so weit zu reduzieren, dass es nicht zu einer Überlastung des Gesundheitssystems kommt.

Die neue Corona-Schutzverordnung ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt. Wir empfehlen, das Papier sorgfältig zu lesen. Wenn sich die Gesundheitslage verschärft, können weitere Maßnahmen folgen. Ich bitte Sie, dahingehend alle Kontaktpersonen zu sensibilisieren und appelliere an den Verantwortungsgedanken aller Sporttreibenden. Wir bitten außerdem um die Beachtung der Empfehlungen zu sportspezifischen Hygienemaßnahmen, die von den meisten Fachverbänden veröffentlicht worden sind.

Bitte unterrichten Sie Ihre Mitglieder über diese Informationen.

Bei einer Veränderung der Lage werden wir Sie wieder informieren.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen und Freunden ein besinnliches Weihnachtfest und einen guten Wechsel ins neue Jahr 2021. Bleiben Sie gesund!


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